DIE MENSCHENRECHTSFUNDAMENTALISTEN
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Die Religion ist auch ohne Beschneidung legal...

Die Religion ist auch ohne Beschneidung legal...
von N. Lightenment (P)

... nein, Quatsch, es muss natürlich umgekehrt heißen:

http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article109464563/Beschneidung-soll-auch-ohne-Religion-legal-sein.html

Putzig an diesem Artikel ist der letzte Absatz:

"Zudem solle, so der Ethikrat, ein 'entwicklungsabhängiges Vetorecht des betroffenen Jungen' möglich sein, was heißt, dass die Beschneidung unterbleibt, sobald sich ein (älterer) Junge strikt weigert. Diese Bedingung findet sich im Ministeriumspapier in der Vorschrift, dass der Eingriff rechtswidrig ist, wenn 'das Kindeswohl gefährdet wird'. Eine Gefährdung des Kindeswohls wird gegeben sein, wenn ein sich sträubender Junge nur unter Zwang beschnitten werden könnte."

Man beachte die Formulierungen: "strikt weigert", "sich sträubender", "nur unter Zwang"...

Sicher wird auch ein weniger striktes und sich sträubendes "Nein" des Jungen genügen?

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Tabu
27.09.2012 06:52:48
Antwort Max
Meine Frage ist auch: Wie sehr sträubt sich ein Kind, das vorher beeinflusst, wenn nicht gar indoktriniert wurde?
Max
26.09.2012 23:46:52
Hoffen wir's!
Die Formulierungen sind schon eigenartig, aber möglicherweise letztlich doch nur die Formulierungen eines phantasievollen Journalisten.
2 Elemente gesamt
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