DIE MENSCHENRECHTSFUNDAMENTALISTEN
- Weder Populisten noch Verharmloser -
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In den letzten Jahren geisterten Begriffe wie „Menschenrechtsfundamentalisten“, „Demokratiefundamentalisten“ und „Aufklärungsfundamentalisten“ durch die Feuilletons und Internetforen. Die Intention war dabei immer dieselbe, nämlich eine moralische Gleichrangigkeit zwischen jenen, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen, und ihren Gegnern zu behaupten. 

Kann man eigentlich zu sehr auf die Einhaltung demokratischer Spielregeln und Menschenrechte pochen? Ist der erste Artikel des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ eigentlich eine Übertreibung, weil der Begriff „unantastbar“ sämtliche Relativierungen ausschließt?  Reicht manchmal vielleicht auch „ein bisschen“ Menschenrechte?

Wenn Sie vernünftig sind und all diese Fragen mit „nein“ beantworten, dann gestatten Sie uns an dieser Stelle das kleine ironische Spiel mit dem Begriff „Fundamentalismus“ und werden Sie Leserin oder Leser unseres Blogs.  Denn ein Zuviel an Menschenrechten gibt es genauso wenig wie ein bisschen schwanger. In dieser Hinsicht – und nur in dieser – darf man uns gerne als „Fundamentalisten“ bezeichnen.
(Ausführlicheres zu unserer Namenswahl hier.)

 

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